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Mobirise
STÄDTEBAU
STÄDTEBAULICHE RAHMENPLANUNG

Differenzierte Auseinandersetzungen mit den vorgegebenen Rahmenbedingungen, insbesondere mit den komplexen infrastrukturellen, ökologischen und sonstigen städtebaulichen Erfordernissen sowie bereits von Beginn an „mitzudenkenden“ Aspekten der Erschließung, sind Voraussetzungen für einen hochwertigen städtebaulichen Entwurf (Rahmenplan / „Strukturkonzept“).

Wir streben Lösungen an, die "vom künftigen Nutzer her gedacht" werden, welche zusätzlich die mittel- bis langfristigen Folgekosten im Blick haben und diese zu minimieren versuchen.

BAULEITPLANUNG


Dies beinhaltet, neben der klassischen Bebauungsplanung (´Regel-Bebauungsplan` und Vorhabenbezogener Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan) und Flächennutzungsplanungen (Neufassungen, Fortschreibungen, Änderungen) in jüngerer Zeit zunehmend Bebauungspläne der Innenentwicklung (´13a-B-pläne`) oder der Außenbereichs-Einbeziehung (´13b-B-Pläne`), aber auch Städtebauliche Rahmenplanungen / Strukturkonzepte sowie ´34er`-Satzungen aller Art für zahlreiche Gebietskörperschaften. Dieses Leistungsfeld wurde seit der 2. Hälfte der 1990er Jahre zunehmend ein Schwerpunkt der Bürotätigkeit.


Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan): 

Unser Büro verfügt über umfangreiche Erfahrungen mit der Neu-Aufstellung und mit Änderungen bzw. Fortschreibungen von Flächennutzungsplänen. 

Außer flächendeckenden Neuaufstellungen hat unser Büro zahlreiche, mehr oder weniger projektbezogene Fortschreibungen bzw. Änderungen von Teilgebieten der Flächennutzungsplanungen durchgeführt – häufig in Parallelverfahren mit Bebauungsplanungen und in der Regel mit den erforderlichen begleitenden umwelt- und naturschutzfachlichen Begleitplanungen (Landschaftsplanung und / oder Umweltberichte). Auch thematische Teilfortschreibungen (´Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan` gemäß § 5 Abs. 2b BauGB) – so insbesondere zu den Themen ´Windkraft`, ´Solarenergie` o.ä. – gehören zu unserem Leistungsspektrum. 

Wie alle sonstigen Planungsleistungen erstellen wir auch diese – zur zunehmenden Verwaltung aller flächenbezogenen Fachdaten – bereits in einem GIS-kompatiblen Format.

Bebauungsplan (Verbindlicher Bauleitplan):

Die Anforderungen an eine möglichst rechtssichere Bebauungsplanung - einschließlich einer sachgerechten Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange „gegeneinander und untereinander“ - sind in den letzten Jahrzehnten zunehmend höher und vielschichtiger geworden. 

Aus unserer über 30-jährigen Planungspraxis wissen wir, dass bereits zu Beginn der Vorentwurfsphase relativ umfangreiche Informationen verschiedener Fachdisziplinen (u. a. Landschaftsplanung / Artenschutz, Hydrogeologie / Geotechnik, Entwässerungsplanung, Straßenplanung, Immissionsschutz etc.) vorliegen und in eine entsprechend komplexe Planung integriert werden müssen.

Dies bedingt die zwingende Notwendigkeit einer fachübergreifenden Planbearbeitung "aus einer Hand", die wir durch ein eingespieltes Team aus erfahrenen Mitarbeitern, deren Arbeitsfelder aufeinander abgestimmt sind und die sich interdisziplinär (mit zahlreichen Synergieeffekten) ergänzen, anbieten können.

Zu unserem Leistungsspektrum gehören selbstverständlich auch vorhabenbezogene Bebauungspläne nach § 12 BauGB sowie die verschiedenen Satzungen nach § 34 Baugesetzbuch.

Adresse

Dörhöfer & Partner
Jugenheimer Straße 22
55270 Engelstadt

Kontakt

T. 0 61 30/9 19 69 - 0
F. 0 61 30/9 19 69 - 18
info@doerhoefer-planung.de