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LANDESPFLEGE
LANDSCHAFTSPLANUNG
Die Landschaftsplanung definiert die Ziele und die Erfordernisse für Natur und Landschaft und stellt damit eine abgestimmte themen- und schutzgut-übergreifende Fachplanung dar, die als Beurteilungs-Grundlage für jegliche weitere Planungsebene verwendbar ist. Bei der Erstellung von Landschaftsplänen legt unser Büro großen Wert auf umfangreiches und thematisch gegliedertes Kartenmaterial.
Diese Karten können vom Planungsträger wegen ihres hohen Differenzierungsgrades neben den Begleittexten auch für andere räumliche Planungen im Rahmen der ´Abschichtungs-Regelung` verwertet werden. 

Umweltbericht

Für die Berücksichtigung der Umweltbelange in der Bauleitplanung ist die Umweltprüfung integrativer Bestandteil der Flächennutzungs- und Bebauungsplanungen. Der Umweltbericht untersucht dabei die Planentwürfe auf ihre möglichen erheblichen Auswirkungen auf die Landschaft und die vielfältigen Aspekte des Naturhaushalts, aber bspw. auch auf die Bevölkerung und ihre Gesundheit etc., und bereitet sämtliche für die Abwägung der Naturschutz- und Umweltbelange notwendigen Informationen sowie die notwendigen Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen sowie Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auf. Wir bringen eine jahrzehntelange Erfahrung aus ungezählten Bauleitplan-Verfahren mit, für die wir beide Planungsebenen – eben die Umweltprüfung sowie die Bauleitplanung – gemeinsam bearbeitet haben, sodass zahlreiche Synergieeffekte entstehen und Informationsverluste vermieden werden können.

Landschaftspflegerischer Begleitplan/Fachbeitrag Naturschutz

Die Umsetzung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung steht meist im Mittelpunkt eines Zulassungsverfahrens. Diese erfolgt in Rheinland-Pfalz in einem Fachbeitrag Naturschutz (FBN) bzw. in den übrigen Bundesländern in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP).
Wie die Referenzliste verdeutlicht, hat unser Büro die umwelt- bzw. naturschutzfachlichen Belange für eine Vielzahl an Vorhaben und Fachplanungen abgearbeitet, diese stellt somit eine Kernkompetenz unseres Büros dar.

Umweltverträglichkeitsstudien (UVS)

Zur notwendigen Vorbereitung von verwaltungsbehördlichen Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit eines Vorhabens gemäß den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) erstellen wir sämtliche dazu erforderliche Fachstudien. Schon im Vorfeld der Planung können wir beratend tätig werden, wenn nach verschiedenen Kriterien und Parametern in einer Vorprüfung abzuschätzen bzw. förmlich zu ermitteln ist, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.

Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchungenn

Für sämtliche Projekte und Planungen, bei denen Natura-2000-Gebiete (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete) betroffen sein können, sind entsprechende Verträglichkeitsprüfungen durchzuführen, die wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden erarbeiten. Dabei ist vorab rechtssicher zu klären, ob ein Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura-2000 Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen kann.

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfungen (saP)

Im Rahmen von Zulassungsverfahren für Pläne und Projekte sind die Belange des besonderen Artenschutzes zu beachten. Die zentralen Vorschriften zum besonderen Artenschutz finden sich in den §§ 44 bis 47 BNatSchG und gelten unmittelbar, sodass sie auch nicht der Abwägung der kommunalen Gremien zugänglich, sondern zwingend zu beachten sind.

Die gesetzlichen Bestimmungen erfordern eine strikte, artbezogene Prüfung und – falls notwendig – die Planung und Organisation funktionaler vorgezogener Kompensationsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen).

In enger Zusammenarbeit mit erfahrenen Biologen und den zuständigen Naturschutzfachbehörden erarbeiten wir Lösungen, um Planungen unter Wahrung der artenschutzrechtlichen Belange rechtssicher realisieren zu können.

Ökokonto

Das inzwischen etablierte und nicht zuletzt aus Kostengründen zunehmend von vielen Gebietskörperschaften eingerichtete Instrument „Ökokonto“ ist regelmäßiger Bestandteil unseres Auftragsspektrums.

Unser Büro erledigt sämtliche Arbeiten von der Beratung bei der Suche nach geeigneten Flächen über die Erstellung von Ökokonten in Text, Verwaltungsformblättern und Karten bis hin zur Folgeverwaltung der Flächen in Abstimmung mit den Fachbehörden.

Adresse

Dörhöfer & Partner
Jugenheimer Straße 22
55270 Engelstadt

Kontakt

T. 0 61 30/9 19 69 - 0
F. 0 61 30/9 19 69 - 18
info@doerhoefer-planung.de