Die nach wie vor zunehmende Bedeutung von Städtebaulichen Verträgen gemäß Baugesetzbuch ist auch darin begründet, dass Kommunen komplexe Aufgaben an einen Vertragspartner vergeben wollen oder auch aus wirtschaftlichen Gründen vergeben müssen.
Unser Büro koordiniert diese Form der Kooperation zwischen öffentlichen und privaten Vertragspartnern und liefert die erforderlichen Planungen aus einer Hand. Zudem sind wir – auf Grundlage zahlreicher vollzogener Verträge - bei den Vertragsverhandlungen behilflich.
In Abhängigkeit von den jeweiligen Bedingungen sollten die Inhalte der städtebaulichen Verträge individuell abgestimmt werden. Dabei sind folgende Varianten üblich, die teilweise auch miteinander kombiniert werden können: